Im Rahmen der Genehmigung des Richtplanes des Kanton Zürich resp. der vorgenommenen Gesamtüberprüfung hat der Bundesrat am 29. April 2015 dem Kanton Zürich u.a. auch die folgende Auflage gemacht:
„Der Kanton wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung unter dem Aspekt einer ausgeglichenen Export-/Importbilanz im Verhältnis zu den Nachbarkantonen Schwyz und Zug die Bezeichnung von weiteren Deponiestandorten im Richtplan zu prüfen…“ (Ziffer 16 lit. c des Genehmigungsbeschlusses des Bundesrates vom 29. April 2015 im Sinne von Art. 38 a Absatz 2 RPG ).
Dies wird das laufende Festsetzungsverfahren im Kanton Zürich zur Standorte-Bestimmung für neue Aushub-Deponien (vgl. Ziel 1, 3 der Massnahmeplanung Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2015) beschleunigen; regionale Planungsträger, Gemeinden und Grundeigentümer werden vom Kanton über die neuen Standorte wohl in der 2. Hälfte des 2015 informiert werden.