Die pendente COVID-19-”Ausnahmezeit” hat in den Kantonen und weiten Teilen der Bevölkerung und des Wirtschaftslebens teilweise zu Verunsicherungen geführt.
Jedenfalls:
Die Betriebe der Mitglieder der IGEZ – Deponien und Recyclingsbetriebe – sind weiterhin vollumfänglich in Betrieb. Es werden die Empfehlungen des BafU beachtet; insbesondere sind alle Aspekte betreffend Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitnehmerschutz) strikte einzuhalten; denn falls dies nicht möglich sein sollte, wäre der Betrieb einzustellen.
Auch die Annahmestellen und Empfangsbereiche treffen sodann die nötigen betrieblichen Vorsichtsmassnahmen. So lassen sie deshalb zurzeit z.B. nur eine beschränkte Zahl von Fahrzeugen gleichzeitig auf das Areal. Darüber hinaus sind zusätzliche Vorsichtsmassnahmen je nach örtlicher und betrieblicher Eigenart getroffen.
Bundesamt für Gesundheit / für Umwelt:
Zur Zeit existieren mangels Bedarf keine speziellen COVID-19-bezogene Empfehlungen für Deponien. Im Hinblick auf die grundsätzliche Entsorgungs-Praxis jedoch hat das BAFU in Absprache mit dem BAG, dem ASTRA und der SUVA folgende Empfehlungen/Wegleitungen publiziert, welche Antworten auf die jeweiligen sachbezogenen und häufigsten Fragen geben sollen: