Die Eberhard Recycling AG ist als neuestes Mitglied in die IGEZ aufgenommen worden.
Der Vorstand der IGEZ hat sich Ende Januar 2020 mit dem AWEL zum jährlichen Informationsaustausch getroffen. Das AWEL Informierte dabei über verschiedene Themen, was wir hier gerne weitergeben:
1. Hinsichtlich der Gefährdungabschätzung
… sind die Mitglieder bereits mit News-Versand vom 3.12.2019 auf die Durchführung und die Fristen hingewiesen worden.
Die Vollzugshilfe Gefährdungsabschätzung des BAFU zeigt die Vorgaben hierzu näher auf. Nadine Schneider vom AWEL steht für Fragen zur Abwicklung etc. Verfügung (41 43 259 39 60).
2. Deponienachsorgeverordnung
Die neuen DeNaV ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die bestehenden Verträge werden per 31. Dezember 2021 gekündigt und im 2020 werden mit den Deponiebetreibern die neuen Verträge verhandelt.
3. Zuständigkeiten AWEL ab 1.1.2020
Die Deponien werden von Ihren Ansprechpartner des AWEL, N. Schneider und D. Locher geführt. Die Aufteilung geht aus der Beilage 1 hervor..
4. Ausbauasphalt und Gips
Asphalt: Im Hinblick auf die Realisierung von Entsorgungsangeboten durch die CH-ansässige Entsorgungsbranche denkt die Baudirektion an ein ev. künftig Ablagerungsverbot für sämtlichen Ausbauasphalt ab 2025 (vgl. auch Link unten zu Gips).
Gips: Da eine Machbarkeit der Verwertung in der Zementindustrie gegeben sei (Zugabe von 5% Gips zu Zement als Bindungsverzögerer) denkt man hier ebenfalls an ein künftiges Ablagerungsverbot für verwertbareren Gips, ev. per 2023 (vgl. Beilage 2 und https://awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/abfall_rohstoffe_altlasten/rohstoffe/rueckbaustoffe.html ).
5. TOC
Im TOC400 wird nur der biologische abbaubare organische Anteil gemessen.
Für Rückstände aus dem Verbrennungsprozess ist der TOC400 nicht anwendbar (vgl. Beilage 3: Brief AWEL an DHZ 27.1.2020)
Für Fragen stehen Ihnen das AWEL (N.Schneider und D. Locher (vgl. Beilage 1) zur Verfügung.
Die weiterführenden Präsentations-Infos sind den Mitgliedern zugänglich.