Die Vorlageder der Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans besteht nur aus jenen Teilkapiteln, in denen sich Änderungen ergeben haben. Für die öffentliche Auflage ist somit nicht das ganze Richtplandokument aufgelegt, da es sich nicht um eine grundlegende Überarbeitung handelt.
Wir haben Ihnen die Vorlage (RichtplanRevision2015Deponien2) noch zusätzlich auf den für die Entsorgung wesentlichen Inhalt gekürzt: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten zur Information.
Ihre Stellunnahme muss bis spätestens 1. Februar 2016 erfolgen; das Sekretariat der IGEZ nimmt Ihre Anregungen bis 31.12.2015 gerne entgegen, und der Vorstand wird sich im Januar 2016 mit einer allfälligen Stellungnahme seinerseits befassen.
Brief Eröffnung Anhörung: Brief zur Mitwirkung – Brief_zur_oeffentlichen_Auflage.pdf