Erste VVEA-Teilrevision schon in der Pipeline
Schon wartet eine erste Teilrevision VVEA: Das Verehmlassungsverfahren bis 21.6.2019 ist eben gestartet worden: Das BAFU lädt zur Vernehmlassung zur ersten Teilrevision der VVEA ein: Am 1. Januar 2016 ist die neue Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen; VVEA; SR 814.600) in Kraft getreten. Der strategische Ansatz der Abfallverordnung ist die Betrachtung der Abfälle als Rohstoffquelle und damit auch als Rohstoffe in einem qualitativ hochstehenden Kreislauf. Der Vollzug dieser neuen Verordnung wirft aber auch Fragen auf und stellt die Behörden vor verschiedene Herausforderungen. Zur Unterstützung erarbeitet das Bundesamt für Umwelt (BAFU)zusammen mit den Kantonen, Branchenverbänden der Wirtschaft sowie anderen Bundesämtern eine modular aufgebaute Vollzugshilfe à Im Laufe dieser Arbeiten erschienen Revisionswünsche, die nun in die vorliegende Revision aufgenommen wurden: Die Vorlage enthält folgende Änderungsvorschläge: – Die Definition von Siedlungsabfällenbetreffend öffentliche Verwaltung wird ergänzt (Art. 3 Bst. a) – Die Bestimmungen zum Zwischenlager werden geändert, um die…
Verordnung über die Nachsorge und die Sanierung von Deponien vom (schliessllich) 23. Oktober 2019 (DeNaV): Anstehende Revision
Die bestehende Verordnung, beruhend auf dem Abfallgesetz aus dem Jahre 1994 (!) und selbst stammend aus dem Jahr 2000, ist veraltet: Und zwar hinsichtlich der Grundlagen wie auch der tatsächlichen Verhältnisse: Rechtlich ist inzwischen auf Bundesebene die TVA zur VVEA mutiert; diese definiert – im Vergleich zur TVA – neue Abfallarten und Deponietypen, die in der Deponienachsorgeverordnung nicht berücksichtigt sind; weiter werden in der VVEA Anforderungen an die Nachsorge definiert. Zudem wurden seit dem Jahr 2000 zusätzliche elf Deponiestandorte festgelegt; mit dem wachsenden Deponievolumen steigt auch das Risiko, wie die Baudirektion im Bericht zur Vernehmlassung darlegt: Grössere Ereignisse, die einen Teil- oder gar einen Totalaushub einer Deponie bedingten, könnten nach Ansicht der Baudirektion nicht (mehr) finanziert werden. Deshalb wird u.a. vorgesehen, dass die bisherige betragsmässige Beschränkung des Deponiefonds aufgehoben wird; eine Beschränkung, welche damals, im Jahr 2000, ein zentrales Anliegen der IGEZ bildete. Dies führt dazu, dass heute zudem auch…
ZKB zeichnet IGEZ-Mitglied J.Grimm AG/Wiedag AG als nachhaltigstes KMU 2017 im Kanton Zürich aus
Die ZKB hat den dritten Platz beim nationalen KMU-Preis für nachhaltige Unternehmen 2017 der J.Grimm AG / Wiedag AG aus Oetwil am See verliehen. Die Auszeichnung ist eine Bestätigung für die Inhaberfamilie Hess-Grimm (ZO_AvU_KMUPreis_JGrimmAG_01022017). Das Familienunternehmen ist Mitglied der Interessengemeinschaft Entsorgung der Metropolregion Zürich IGEZ; diese vereinigt insbesondere die Eigner der privaten Zürcher Deponie- und Entsorger-Unternehmen unter einem Dach. In Kooperation mit der Verwaltung auf Gemeinde-, kantonaler und eidgenössischer Ebene setzt sie sich für einen effizienten, schlanken, aber konsequenten Vollzug des Umweltschutzgesetzes im Bereich Entsorgung ein (Sekretariat: Anwaltskanzlei Schaltegger, Utoquai 43, 8008 Zürich: igez@bauanwalt.ch)