Der Richtplan des Kantons Zürich hält im Sinne einer verpflichtenden Zielsetzung fest, dass der Kanton für eine Reduktion der Abfallmenge sowie für eine möglichst hohe stoffliche und energetische Verwertung der Abfälle sorgen muss. Nicht mehr verwertbare Rückstände sind so zu behandeln, dass sie ohne Umweltgefährdung deponiert werden können. Bei der Deponierung soll eine allfällige künftige Verwertung der Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Die Kapazitäten und die Funktionsfähigkeit der Anlagen für das Sammeln, das Reziklieren, die Behandlung und die Ablagerung von Abfällen sind langfristig zu sichern.Im Kanton Zürich anfallende zu deponierende Abfälle sollen innerhalb des Kantonsgebiets abgelagert werden.
Im kantonalen Richtplan werden genügend Verbrennungskapazitäten sowie geeignete Standorte mit ausreichendem Deponievolumen gesichert.