Das UVEK hat die Anhörung zur revidierten Technischen Verordung über Abfälle (TVA) am 30. November 2014 geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind beim BAFU rund 156 Stellungnahmen eingegangen.
Auch die IGEZ hat sich nach Instruktion und Information ihrer Mitglieder mit einer eigenen Vernehmlassung, die mit derjenigen des VBSA abgestimmt wurde, vernehmen lassen.
Das UVEK versucht mit der TVA-Revision das USG – welches aber gleichzeitig in betroffenen Bereichen in Revision steht… – dergestalt konziser zu vollziehen, damit erneuerbare und nicht erneuerbare Rohstoffe nachhaltiger genutzt und die Umweltbelastungen verringert werden. Die Kreisläufe sollen noch besser geschlossen und gleichzeitig Schadstoffe aussortiert werden. Schadstoffemissionen in die Umwelt sollen weiter gesenkt werden, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen insbesondere allgemeine Anforderungen an alle Abfallanlagen festgelegt sowie die Verwertung von Abfällen in Zementwerken präzisiert werden.
Zur gesamtschweizerisch zu regelnden Deponie-Nachsorge schlägt die IGEZ weiter vor, dass nach Abschluss der Nachsorgephase der Betreiber einer Deponie aus seiner Verantwortung entlassen werden soll: Demnach soll der jeweilige Standortkanton für Massnahmen aufkommen, die wider Erwarten nach der Nachsorgephase noch erforderlich sein sollten. Zur Absicherung dieses Risikos sollen die Kantone einen entsprechenden Fond schaffen, der von in Betrieb stehenden Deponien zu speisen wäre. Solche Lösungen existieren bereits in einigen Kantonen; – insbesondere der Kanton Zürich hat eine funktionelle Fondslösung (mit einem Deponierating), den er in Kooperation mit der IGEZ geregelt hat.