Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA; SR 814.610) erfuhr am 23. März 2016 folgende Veränderungen:
Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung (VeVA; SR 814.610) genehmigt und auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Die Änderungen sind technischer Natur und betreffen in erster Linie die Begleitscheinpflicht für bestimmte andere kontrollpflichtige Abfälle. Per 1. Juli 2017 wird zudem die elektronische Übermittlung von Meldungen über grenzüberschreitende Abfalltransporte eingeführt (AS 2016 1117).
Die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (Beilagen 1 + 3) vom 18. Oktober 2005 (SR 814.610.1) erfuhr am 23. März 2016 Änderungen betreffend ihre Beilagen 1 und 3: Das UVEK hat die Departementsverordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen angepasst. Die Änderungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft (AS 2016 1125).