TVA-Revision zur VVEA soll ein wichtiger strategischer Schritt in Richtung nachhaltige Nutzung von Rohstoffen und umweltverträglicher Entsorgung von Abfällen sein. Daraus ergaben sich drei Grundsätze:
(1) Kreisläufe sind zu schließen, bei gleichzeitigem Ausschleusen von Schadstoffen, (2) Abfälle sind stofflich und energetisch sinnvoll zu nutzen, und (3) Abfälle sind vor der Ablagerung auf Deponien zu behandeln.
Die Auswirkungen der neuen VVEA werden auf Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen sein, insb. im Hinblick auf diejenigen Neuerungen, welche sich für die Aufbereitung und Deponierung von Materialien (Rückständen) ergeben: Beides hat nach dem Stand der Technik (Art. 12 VVEA) zu erfolgen. Der Vollzug soll dabei mit landesweit gleich langen Spiessen erfolgen, weshalb der Stand der Technik in „Vollzugshilfen“ zu verschiedenen Themen zusammengefasst wird; noch sind nicht alle dieser Themen-Module erstellt – welche die Bundesverwaltung im übrigen zusammen mit Kantons- und Wirtschaftsvertretern verfassen will.
Die wichtigsten Neuerungen bezgl. Abfallbehandlung und Ablagerung hier in der Übersicht:
(Quelle Übersicht:Bachema-Forum VVEA)