Eine vorgeschlagene PBG-Teilrevision (§§ 227 und 359 PBG) kombiniert mit einer neuen Verordnung sowie Anpassungen bestehender Verordnungen (BVV etc.) soll eine Bahntransportverpflichtung von Aushub und Kies einführen und regeln. Mit der Massnahme, die nur ca. 10 Grossprojekte/Jahr betreffen würde, soll der heutige Bahnanteil wesentlich erhöht werden; zudem werde der Strassenverkehr entlastet. Die betroffenen ca. 10 Grossprojekte sollen damit 80% ihres abzutransportierenden Aushubs und 60% ihres Bedarfs an Gesteinskörnung mit der Bahn transportieren. Die zusätzlich bahntransportierte Menge an Aushub wird mit gut 400 000 m3 eingeschätzt.
Die Gesamtkosten für die betroffenen Projekte sollen sich dadurch um weniger als 2 Prozent erhöhen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert noch bis zum 29. Februar 2016. Die Dokumente samt Vernehmlassungsformular sind unter dem Suchbegriff „Kies“ im Internet hier abrufbar (auch Download).