Bundesgericht bestätigt: Trennung entscheidet über Monopol – keine Ausweitung zulasten der Privatwirtschaft
(Urteil 1C_636/2023, 30. Januar 2025) Das Bundesgericht hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wann Abfälle von Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten und damit dem kommunalen Entsorgungsmonopol unterstehen. Im Fall Hauterive (NE) ging es um Container von Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitenden, deren Inhalte nicht getrennt gesammelt wurden. Das Gericht hält fest: Das Urteil bestätigt damit die geltende Rechtslage, ohne das Monopol auszudehnen: Die Grenze verläuft weiterhin bei der Trennung. Bundesgericht bestätigt damit: Trennung ja – Monopolausweitung nein; die Gemeinden dürfen nicht alles „Siedlungsabfall“ nennen. Das neue Urteil zum kommunalen Entsorgungsmonopol (1C_636/2023) bringt eine wichtige Klarstellung: Das Monopol gilt nur für echten Siedlungsabfall – nicht für betriebstypische Abfälle. Entscheidend bleibt die Trennung. Wo Unternehmen sauber trennen, bleibt die Entsorgung liberal und privatwirtschaftlich möglich. Problematisch ist jedoch die vom Gericht akzeptierte Vermutung zugunsten des Monopols, sobald Abfälle nicht getrennt gesammelt werden. Das öffnet Gemeinden Tür und Tor, gemischte Container pauschal…
COVID-19: In „ausserordentlicher Lage“bleibt die Entsorgung in Zürcher Deponien und Recyclingsbetrieben garantiert.
Die pendente COVID-19-”Ausnahmezeit” hat in den Kantonen und weiten Teilen der Bevölkerung und des Wirtschaftslebens teilweise zu Verunsicherungen geführt. Jedenfalls: Die Betriebe der Mitglieder der IGEZ – Deponien und Recyclingsbetriebe – sind weiterhin vollumfänglich in Betrieb. Es werden die Empfehlungen des BafU beachtet; insbesondere sind alle Aspekte betreffend Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitnehmerschutz) strikte einzuhalten; denn falls dies nicht möglich sein sollte, wäre der Betrieb einzustellen. Auch die Annahmestellen und Empfangsbereiche treffen sodann die nötigen betrieblichen Vorsichtsmassnahmen. So lassen sie deshalb zurzeit z.B. nur eine beschränkte Zahl von Fahrzeugen gleichzeitig auf das Areal. Darüber hinaus sind zusätzliche Vorsichtsmassnahmen je nach örtlicher und betrieblicher Eigenart getroffen. Bundesamt für Gesundheit / für Umwelt: Zur Zeit existieren mangels Bedarf keine speziellen COVID-19-bezogene Empfehlungen für Deponien. Im Hinblick auf die grundsätzliche Entsorgungs-Praxis jedoch hat das BAFU in Absprache mit dem BAG, dem ASTRA und der SUVA folgende Empfehlungen/Wegleitungen publiziert, welche Antworten auf die jeweiligen sachbezogenen…