Stellungnahme der IGEZ zur PFAS‑Regulierung und zum Vorrang der Vermeidung an der Quelle
1. Ausgangslage Die geplante Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zur Regulierung von PFAS fokussiert primär auf die Behandlung und Ablagerung PFAS‑haltiger Abfälle. Die IGEZ begrüsst diese Initiative, weist jedoch darauf hin, dass eine ausschliesslich ablagerungsbezogene Regulierung den bundesrechtlichen Vorgaben zur Emissionsvermeidung nicht genügt und die Verantwortung einseitig auf die Abfallwirtschaft verlagert. PFAS‑Einträge entstehen überwiegend vor der Abfallphase – durch Herstellung, Import, Inverkehrbringen und Verwendung PFAS‑haltiger Produkte. Eine kohärente Regulierung muss daher den gesamten Stofflebenszyklus berücksichtigen. 2. Bundesrechtlicher Vorrang der Vermeidung an der Quelle Umweltschutzgesetz (USG): Art. 11 Abs. 2 USG verpflichtet dazu, Einwirkungen an der Quelle zu begrenzen. Dieser Grundsatz ist verbindlich und gilt für alle Umweltbereiche. Chemikaliengesetz (ChemG) / Chemikalienverordnung (ChemV): Das Chemikalienrecht verfolgt einen präventiven Ansatz: Minimierung von Risiken, Regulierung des Inverkehrbringens und Imports, Möglichkeit von Stoffverboten. Gefährliche Stoffe sollen möglichst gar nicht in Verkehr gelangen. Abfallrecht (VVEA): Art. 3 und 4 VVEA verlangen die Vermeidung von…